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Willkommen zu Hause

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WiE : Vorratsbeschluss: Dinge vorsorglich regeln

Als Wohnungseigentümer*innen entscheiden Sie gemeinsam in der Eigentümerversammlung über die Belange Ihrer WEG, indem Sie Beschlüsse fassen. Mit einem Vorratsbeschluss kann Ihre WEG Dinge vorsorglich für die Zukunft regeln. Lesen Sie, wann dies sinnvoll sein kann.

Bei einem "Vorratsbeschluss" handelt es sich um einen Beschluss, den Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) prophylaktisch (vorsorglich) fasst. Damit können Sie Regelungen für die Zukunft treffen. ...

Quelle : wohnen-im-eigentum.de : Vorratsbeschluss: Dinge vorsorglich regeln

Wie viel wird in der Wohnung geheizt?

Manche Mieter erhalten nun monatliche Information über ihren Energieverbrauch . Das kann vorteilhaft sein
Monatliche Abrechnungen können dabei helfen, dass das Heizverhalten zu optimieren.

Wie viel Energie verbraucht meine Heizung eigentlich, wenn der Thermostat auf zwei statt auf drei steht? Wie wirkt es sich aus, wenn ich sie nachts komplett abschalte? Die neue Informationspflicht der Hauseigentümer zum Heizverhalten ihrer Mieter könnte Antworten auf solche Fragen liefern.
Seit Januar 2022 müssen Hauseigentümer ihren Mietern monatlich Informationen über deren Verbrauch an Heizenergie zukommen lassen, das sieht die neue Heizkostenverordnung vor. ...

WiE : Heizkosten: Fernablesung wird Pflicht

Pflicht für neu installierte Geräte

Hausbewohner, deren Wohnungen mit fernauslesbaren Messgeräten ausgestattet wurden, haben außerdem ab 25.10.2020 einen Anspruch darauf, eine halbjährliche Aufstellung ihrer Verbrauchsdaten zu erhalten. Ab 1.1.2022 müssen die Verbrauchsinformation sogar monatlich bereitgestellt werden – das soll für mehr Transparenz sorgen und Anreize zum Energiesparen schaffen.

Bestandsschutz bis 2027

Ein Bestandsschutz gilt für bestehende Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler und Warmwasserzähler bis zum 1.1.2027. Diese müssen bis dahin nachgerüstet oder ausgetauscht werden.

Unterjährige Verbrauchsinformationen

Hausbewohner, deren Wohnungen mit fernauslesbaren Messgeräten ausgestattet wurden, haben außerdem ab 25.10.2020 einen Anspruch darauf, eine halbjährliche Aufstellung ihrer Verbrauchsdaten zu erhalten. Ab 1.1.2022 müssen die Verbrauchsinformation sogar monatlich bereitgestellt werden – das soll für mehr Transparenz sorgen und Anreize zum Energiesparen schaffen.

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Quelle: wohnen-im-eigentum.de: Heizkosten: Fernablesung wird Pflicht

Gewitter: Welche Versicherung bei Blitzschlag zahlt

Überspannungen richten häufig teure Schäden an, sie sind aber nicht immer mitversichert. Der Blick in die Police ist wichtig

Von Andreas Kunze

Düsseldorf. 177.000 Blitze zählte der Deutsche Wetterdienst am Nachthimmel, als die schweren Gewitter Ende der Woche über Deutschland zogen. Welche Versicherung zahlt bei typischen Sachschäden, die ein Blitzschlag verursacht hat? Ein Überblick.
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Nächster Termin

1. 9. 2026 19:00
Stadtbezirksratssitzung Südwest 222
Broitzem, Geitelde, Rüningen, Stiddien, Timmerlah

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